Die gesetzliche Eigenbeteiligung für Sonderanfertigungen wie Prothesen und Orthesen beträgt 10 Euro pro Hilfsmittel. Bei Produkten aus den Bereichen Kompression, Einlagen, Inkontinenz und Ernährung kann zusätzlich ein wirtschaftlicher Eigenanteil erhoben werden, der maximal 10% der Leistung oder maximal 10 Euro beträgt. Zuzahlungen entfallen jedoch bei Vorlage eines Befreiungsausweises.